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Hemmung der Festsetzungsverjährung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-72317 Wenn die Steuerfahndung mit Ermittlungen bei einem Steuerpflichtigen beginnt, läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind (§ 171 Abs. 5 AO). Problematisch ist hierbei die Anwendung dieser Norm im Verhältnis zu einer gleichzeitig verwirklichten Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 9 AO. Darüber hinaus stellt sich die Frage der tatsächlichen Erkennbarkeit des Ermittlungsbeginns für den Steuerpflichtigen. Dazu hat das NWB PAAAE-53292 (Rev. eingelegt; Az. des BFH: ) Stellung genommen.
Ausführlicher Beitrag s..
Sachverhalt
Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus den Erben A und B, erklärte am für mehrere Jahre Einkünfte aus Kapitalvermögen der verstorbenen Mutter nach. Der Miterbe A, der diesbezüglich zum Zustellungsbevollmächtigten bestimmt wurde, hatte zuvor hinsichtlich seiner eigenen Einkommensteuererklärungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben. Diese führte bei der Steuerfahndung zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen A. Im Rahmen der Bearbeitung der Selbstanzeige wurde A vor Ablauf der Festsetzungsverjähr...