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Arbeitsrecht | Festsetzung eines Bonus-Budgets durch den Arbeitgeber
Hat ein Arbeitgeber über einen Bonusanspruch zu entscheiden (§ 315 BGB), der gleichermaßen auf die Ertragslage des Unternehmens wie auf der Leistung des Arbeitnehmers beruht, muss ein festzusetzendes Gesamtbudget in Abhängigkeit von der Ertragslage regelmäßig eine Größenordnung erreichen, die den Leistungsbezug des Bonussystems beachtet und ausreicht, die durch Abschluss der Zielvereinbarungen angestrebten und erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren. Hat der Arbeitnehmer seine durch Zielvereinbarung festgelegten Ziele erreicht, kommt eine [i]Heltzel, NWB 38/2012 S. 3096Festsetzung auf „Null“ nur in Ausnahmefällen in Betracht (hier: Bankenkrise 2008/2009).
Der Senat erneuert zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein (Finanz-)Unternehmen in wirtschaftlicher Notlage ...