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Bilanzierung | Keine Rückstellung für freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft
Für die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft darf nach dem eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn diese Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet worden ist.
Mit dem Urteil hat der BFH eine im Schrifttum ausgetragene Streitfrage endgültig entschieden. Eine durch Gesellschaftsvertrag oder Satzung begründete Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft wird nicht deshalb zu einer Außenverpflichtung, weil den davon betroffenen Gesellschaftern eine Klagemöglichkeit zusteht (a. A. etwa Günkel/Bongaerts in Prinz/ Kanzler, NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, 2. Auflage 2014, Rn. 5656 „Jahresabschluss“). [i]infoCenter „Rückstellungen” NWB EAAAD-82019 Etwas ...