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Wohnungsbauprämie; | Wohnungsbau-Prämienrichtlinien 2002

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Wohnungsbau-Prämienrichtlinien 2002 - WoPR 2002) v. ist im BStBl 2002 I S. 1044 bekannt gemacht worden. Die WoPR 2002 enthalten im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Wohnungsbau-Prämienrechts Weisungen zur Auslegung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes 1996 (WoPG 1996) i. d. F. der Bekanntmachung v. (BGBl 1997 I S. 2678), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes v. (BGBl 2002 I S. 2715), und seiner Durchführungsverordnung (WoPDV 1996) i. d. F. der Bekanntmachung v. (BGBl 1997 I S. 2684), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes v. (BGBl 2002 I S. 2715), und behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung. Die WoPR 2002 sind auf die prämienbegünstigten Aufwendungen für Sparjahre anzuwenden, die nach dem begonnen haben.

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