Unzulässigkeit einer Klage bei Wegfall
der Beschwer während des Klageverfahrens
Leitsatz
1. Wird die Einkommensteuer
während des Klageverfahrens auf 0 Euro festgesetzt, wird die Klage
grundsätzlich wegen Wegfall der Beschwer unzulässig. Diese muss als
Sachurteilsvoraussetzung bis zum Prozessende fortbestehen.
2. Über die Höhe des verbleibenden,
d.h. vortragsfähigen Verlustes wird -unabhängig von den Einkommensteuerveranlagungen-
durch selbständigen Feststellungsbescheid entschieden.
3. Die Revision wurde zugelassen.
Das Beschwerdeverfahren wird unter dem Az. VIII R 54/13 als Revisionsverfahren
fortgeführt (BFH-Beschluss VIII B59/13 vom , nicht dokumentiert).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAE-72043
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.02.2013 - 2 K 2532/11
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