Nebenleistungen bei der Margenbesteuerung
nach § 25 UStG
Leitsatz
1. Bei der Anwendung des §
25 Abs. 1 UStG sind in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Fremd-
und Eigenleistung die Grundsätze zu Haupt- und Nebenleistung zu beachten.
2. Eine Zuordnung einer Nebenleistung
zu mehreren (Haupt-) Reisevorleistungen ist nicht möglich, wenn
die einzelnen Reisevorleistungen bei unterschiedlichen Unternehmern
eingekauft werden.
3. Im Übrigen können Eigenleistungen
des Reiseveranstalters nicht in Fremdleistungen (Reisevorleistungen)
umqualifiziert werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 10 Nr. 33 DStRE 2015 S. 1257 Nr. 20 EFG 2014 S. 1921 Nr. 21 Ubg 2015 S. 670 Nr. 11 LAAAE-72042
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.08.2014 - 6 K 2092/13
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