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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 490/12

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Altenteilsleistung als dauernde Last

Leitsatz

  1. Ein Vermögensübergabe- und Versorgungsvertrag kann der Besteuerung nur zu Grunde gelegt werden, wenn die (Mindest-)Voraussetzungen, die die Qualifikation des Vertrags als Versorgungsvertrag erst ermöglichen, klar und eindeutig vereinbart sind.

  2. Die Vereinbarungen müssen zu Beginn des Rechtsverhältnisses und bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden.

  3. Die Parteien müssen den im Versorgungsvertrag eingegangenen Verpflichtungen tatsächlich nachkommen; die Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden.

  4. So wie andere Verträge im Wege des Fremdvergleichs auf ihre Ernstlichkeit überprüft werden, sind auch Versorgungsverträge, denen beide Parteien rechtliche Bindungswirkung beimessen, von Vereinbarungen abzugrenzen, die die Parteien selbst nicht ernst nehmen und von denen sie nur Gebrauch machen, wenn es ihnen passend erscheint.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 6 Nr. 4
DStRE 2016 S. 208 Nr. 4
MAAAE-72033

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 22.01.2014 - 3 K 490/12

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