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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1362/12 EFG 2014 S. 1799 Nr. 20

Gesetze: EStG § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 DBA LUX Art. 10 Abs. 1 S. 2 DBA LUX Art. 11 Abs. 1 S. 1 DBA LUX Art. 20 Abs. 2 S. 2

Zahlungen aus Luxemburg für Mutterschaftsurlaub und Elternzeit unterliegen dem Progressionsvorbehalt

Leitsatz

Zahlungen, die eine unbeschränkt steuerpflichtige, in Luxemburg tätige Arbeitnehmerin von der CNS d'Gesondheetskeess (CNS) während des Mutterschaftsurlaubs und von der Caisse nationale des prestation familiales (CNPF) während der Elternzeit bezieht, unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1799 Nr. 20
IWB-Kurznachricht Nr. 22/2014 S. 810
IAAAE-72030

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FG des Saarlandes, Urteil v. 25.06.2014 - 2 K 1362/12

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