Gewinne aus der Veräußerung von Xetra-Gold Wertpapieren sind nicht steuerbar
Leitsatz
1. Gewinne aus der Veräußerung von Xetra – Gold Wertpapieren, die jeweils einen Anspruch auf Lieferung von einem Gramm physischem
Gold verbriefen, sind weder nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. Abs. 1 Nr. 7 EStG noch nach § 20 Abs. 2 Nr. 3b EStG jeweils in
der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 steuerpflichtig.
2. Xetra – Gold Wertpapiere verbriefen auch dann keine Kapitalforderung, wenn der Inhaber der Schuldverschreibung die Möglichkeit
hat, die Wertpapiere am Sekundärmarkt zu veräußern, da kein Entgelt zur Nutzung überlassen wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2014 S. 781 Nr. 22 EFG 2014 S. 1791 Nr. 20 EStB 2015 S. 64 Nr. 2 ErbStB 2014 S. 277 Nr. 10 LAAAE-72029
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.06.2014 - 9 K 4022/12
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