Umsatzsteuerliche Organschaft bei einer GmbH & Co. KG
Zur Organschaft bei einer GmbH & Co. KG
Leitsatz
1. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG setzt ein Verhältnis der Über- und Unterordnung voraus. Dementsprechend führt die Gruppenbesteuerung
nach Art. 11 Abs. 1 MwStSystRL zu einer Zusammenfassung zu einem Steuerpflichtigen mit den diesem Steuerpflichtigen „untergeordneten
Personen”.
2. Die Komplementär-GmbH ist nicht Organgesellschaft der GmbH & Co. KG, wenn die KG nicht an der GmbH beteiligt ist. Es genügt
nicht, dass der Alleingesellschafter-Geschäftsführer der GmbH zugleich als Kommanditist über die Stimmenmehrheit in der KG
verfügt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2014 S. 300 Nr. 10 UStB 2014 S. 285 Nr. 10 BAAAE-72028
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