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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 952/10

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1

Schenkungsteuerpflicht bei Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Leitsatz

Handelt es sich bei der Übertragung eines Grundstücks von der Gesellschaft auf den Gesellschafter um eine Zuwendung einer GmbH, die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruht, liegt keine freigebige Zuwendung i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, die Schenkungssteuer auslöst. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine offene Gewinnausschüttung in Form einer Ausschüttung oder um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt.

Fundstelle(n):
ErbStB 2014 S. 153 Nr. 6
GmbH-StB 2014 S. 300 Nr. 10
CAAAE-72019

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 19.09.2013 - 1 K 952/10

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