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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 108/11 EFG 2014 S. 1719 Nr. 19

Gesetze: UStG § 3 Abs. 6, UStG § 4 Nr. 1b, UStG § 6a

Zeitpunkt der Lieferung bei Einlieferung der Ware in ein Lager des Abnehmers

Leitsatz

  1. Eine umsatzsteuerrechtliche Lieferung liegt vor, wenn Substanzwert und Ertrag an dem betreffenden Gegenstand unbedingt und endgültig an den Empfänger übertragen werden.

  2. Sollen nach den vertraglichen Vereinbarungen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Waren von dem Lieferanten auf den Abnehmer mit Einlieferung in ein Lager auf dem Betriebsgelände des Abnehmers übergehen, geht im Zeitpunkt der Einlieferung in das Lager die Verfügungsmacht auf den Empfänger über, auch wenn der Kaufpreis für die gelieferten Waren erst mit deren Entnahme aus dem Lager zu entrichten ist und die Zulieferteile bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Lieferanten bleiben.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1719 Nr. 19
YAAAE-72016

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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 13.06.2014 - 1 K 108/11

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