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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 1432/11 EFG 2014 S. 1678 Nr. 19

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1a, EStG § 22 Nr. 3

Steuerliche Berücksichtigung einer Abfindung für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich

Leitsatz

Ausgleichszahlungen, die der geschiedene Ehegatte geleistet hat, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden, sind bei dem anderen Ehegatten steuerlich nicht als sonstige Einkünfte zu erfassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 48
DStRE 2015 S. 72 Nr. 2
EFG 2014 S. 1678 Nr. 19
ErbStB 2014 S. 276 Nr. 10
GStB 2015 S. 1 Nr. 1
KÖSDI 2015 S. 19193 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 47/2014 S. 3524
TAAAE-72009

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 08.07.2014 - 11 K 1432/11

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