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Rentenpaket in Kraft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-71949 Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz hat mit Wirkung zum wesentliche Änderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gebracht. Dabei handelt es sich um Änderungen, die sich auch auf Unternehmen auswirken. Das gilt insbesondere für die abschlagsfreie Rente ab 63. Weitere Änderungen stellen die sog. Mütterrente, aber auch Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und der Rehabilitation dar.
Ausführlicher Beitrag s..
Rente mit 63
[i]Leistungsverbesserungen stehen im VordergrundDie wichtigste Leistungsverbesserung stellt zweifellos die Rente mit 63 ohne Abschlag dar. Voraussetzung für diese Rente ist die Vollendung des 63. Lebensjahres und das Erreichen einer 45-jährigen Wartezeit.
[i]Keine „verabredete“ ArbeitslosigkeitVor Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes gab es insbesondere heftige Diskussionen über die vorgeschaltete sog. verabredete Arbeitslosigkeit. Durch einen politischen Kompromiss ist dies verhindert worden. Allerdings ist hier eine Gesetzeslücke festzustellen, die bei einer geringfügigen Beschäftigung während einer Arbeitslosigkeit auftritt. Die entsprechende Beschäftigung ist versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, wenn der Versicherte sich nicht von ihr bef...