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Die Beendigung und Auflösung ausländischer Betriebsstätten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-71947 Die Beendigung ausländischer Betriebsstätten eines inländischen Stammhauses kann grds. durch die Veräußerung der Betriebsstätte als Ganzes („asset-deal“), die sukzessive Veräußerung sämtlicher Wirtschaftsgüter („Liquidation“), die Verringerung des Aktivitätsniveaus der Betriebsstätte („Abschmelzung“) oder die Einbringung in einen anderen Rechtsträger („Einbringung“) erfolgen. Es ergibt sich insoweit jedoch eine Reihe steuerlicher Zweifelsfragen.
Ausführlicher Beitrag s..
Währungsschwankungsbedingte Erfolge beim Dotationskapital
[i]DBA-Freistellungs-Fall: Verluste/Gewinne laufen „ins Leere“Nach Abschluss des Veräußerungsvorgangs ist die Situation denkbar, dass lediglich liquide Mittel im Betriebsstättenvermögen vorhanden sind, bei deren Übertragung sich sowohl Währungskursgewinne als auch Währungskursverluste ergeben können. Im DBA-Freistellungs-Fall besteht dann die Gefahr, dass die Finanzverwaltung die Nutzung von Verlusten wie Gewinnen aus Währungseffekten auf Ebene des Stammhauses versagt und diese steuerlich „ins Leere“ gehen. Auf Basis der jüngeren EuGH-Rechtsprechung deutet sich jedoch die Möglichkeit an, dieser Auffassung – auch im Drittstaatenfall – mit berechtigten Aussi...