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OLG Koblenz 14.01.2014 3 U 767/13, NWB 36/2014 S. 2682

Berufsrecht | Umfang der Aufklärungs-und Beratungspflichten des Steuerberaters

Der Gegenstand des Geschäftsbesorgungsvertrags mit dem Steuerberater wird durch den Inhalt des Mandats bestimmt. Aufklärung und Beratung schuldet der Steuerberater entsprechend dem vom Mandanten erteilten Mandat. In diesem Umfang hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten und diesen ungefragt über alle steuerlich bedeutsamen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten (vgl. zuletzt NWB KAAAB-78852 zu alternativen Steuervergünstigungen, bzw. BGH, Urteil [i]Zur Hinweispflicht des Steuerberaters bei Insolvenzverdacht Ditges, NWB 22/2014 S. 1670vom - IX ZR 43/08 NWB TAAAD-24786 zur Empfehlung einer verdeckten Einlage). Er hat den Mandanten möglichst vor Schaden zu bewahren und den Umständen nach den sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwir...

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