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BVerfG 04.08.2014 1 BvR 456/12, NWB 36/2014 S. 2677

Grundsteuer | Verfassungsbeschwerde zur Einheitsbewertung nicht angenommen

Eine seit dem beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvR 456/12 anhängige Verfassungsbeschwerde zum Bewertungsrecht bei der Grundsteuer hat die 1. Kammer S. 2678des Ersten Senats mit Beschluss vom nicht zur Entscheidung angenommen; eine Begründung hat das Gericht nicht gegeben. Es ist davon auszugehen, dass sich das BVerfG Bedenken in der Literatur gegen diese Verfassungsbeschwerde angeschlossen hat, wonach Einwendungen gegen die Höhe des Einheitswerts gegen den Einheitswertbescheid zu erheben seien (vgl. Trossen, EFG 2011 S. 1504, Anm. zum Ausgangsverfahren).

Anmerkung:

Schwerpunkt der aktuell entschiedenen Verfassungsbeschwerde war ein Grundsteuermessbescheid. [i]Mustereinspruch NWB QAAAD-82777Ob sich in einer anderen Verfassungsbeschwerde (2 BvR 287/11) beim Zweiten Senat das BVerfG der Problematik der gelten...BStBl 2010 II S. 897BStBl 2011 II S. 48

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