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Umwandlungssteuer | Keine Einkünfteminderung durch Übernahmeverlust bei Formwechsel
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Errechnet sich beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ein Übernahmeverlust, kann dieser im zeitlichen Geltungsbereich des § 4 Abs. 6 UmwStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002 nicht durch einen sofortigen Abzug einkünftemindernd im Rahmen der Gewinnermittlung der Personengesellschaft berücksichtigt werden. (2) Der Ausschluss des Übernahmeverlusts lässt es auch nicht mehr zu, die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft als Anschaffungskosten der übernommenen Wirtschaftsgüter in einer persönlichen Ergänzungsbilanz zu erfassen (sog. step-up) und sukzessive abzuschreiben.
Der BFH hat zwar die Verwaltungsauffassung bestätig...