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Die französische Rechtsprechung zur „Mitarbeitgeberschaft“
Risiken für deutsche Unternehmen und Handlungsbedarf
Obwohl auch deutsche Unternehmen die Auswirkungen der französischen Rechtsprechung zum Begriff der „Mitarbeitgeberschaft“ (co-emploi) bereits unmittelbar und schmerzhaft zu spüren bekamen, ist diese hierzulande weitgehend unbeachtet geblieben. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass im deutschen Recht ein entsprechendes Äquivalent fehlt. Hier soll der vorliegende Beitrag Abhilfe schaffen und deutsche Unternehmen und Konzerne für die bestehenden Risiken sensibilisieren.
I. Einleitung
[i]Rechtsfigur wurde von der französischen Rechtsprechung entwickeltDie „Mitarbeitgeberschaft“ ist ein rechtlicher Begriff, der bereits seit 2007 von den französischen Gerichten entwickelt worden ist. Dabei wird eine juristische Person, die selbst keinen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer geschlossen hat, unter bestimmten Voraussetzungen gleichwohl als dessen „Mitarbeitgeber“ angesehen. Ziel ist es, mehrere Gesellschaften, üblicherweise Mutter- und Tochtergesellschaft, im Fall eines Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen gesamtschuldnerisch in Haftung nehmen zu können.
[i]Hauptanwendungsfall sind Massenkündigungen, aber auch andere BereicheHauptanwendungsfälle dieses Begriffs, der vom Gesetzgeber (noch) nicht festgeschrieben wurde, sind derzeit Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Massenentlassung...