Die Bezugsteuer im Schweizer Mehrwertsteuergesetz
In [i]Top-Beitrag: Systematik der Bezugsteuer in der Schweizunserem Top-Beitrag erläutert Plikat eine Besonderheit der Umsatzsteuer in der Schweiz: die Bezugsteuer. Unternehmen mit Sitz außerhalb der Schweiz müssten sich grundsätzlich in der Schweiz registrieren, wenn sie dort umsatzsteuerbare Leistungen erbringen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass dies in vielen Fällen nicht geschehen ist. Daher wurde in bestimmten Konstellationen die Steuerschuld mit der Bezugsteuer auf den Schweizer Leistungsempfänger übertragen. Die Systematik entspricht – mit einigen Besonderheiten – dem Reverse Charge Verfahren nach § 13b UStG.
[i]Deutsche Unternehmen als „Mitarbeitgeber“?Die Mitarbeitgeberschaft (co-emploi) ist ein Begriff, der von französischen Gerichten entwickelt wurde. Dabei wird eine juristische Person, die selbst keinen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer geschlossen hat, unter bestimmten Voraussetzungen zum Mitarbeitgeber. Dadurch können mehrere Gesellschaften im Falle eines Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen gesamtschuldnerisch in Haftung genommen werden. Auf dieser Basis wurden in den letzten Jahren auch einige deutsche Unternehmen wegen Verstößen ihrer französischen Tochtergesellschaften zu hohen Entschädigungszahlungen verurteilt. Der [i]Arbeitshilfe in der NWB Datenbank Beitrag von Soulas/Peyre/Froger-Michon stellt die Voraussetzungen und Konsequenzen einer Mitarbeitgeberschaft dar und bietet Handlungsempfehlungen für Unternehmen mit französischen Töchtern. Zusätzlich steht in der NWB Datenbank eine Arbeitshilfe zur Prüfung der Mitarbeitgeberschaft und mit Verweisen auf die einschlägige französische Rechtsprechung bereit.
[i]Investitionsstandort Litauen Im Zuge der EU-Erweiterung wurde Litauen bereits 2004 Mitgliedstaat der Europäischen Union. Das zu den „baltischen Tigerstaaten“ gehörende Land gilt als attraktiver Investitionsstandort. Nicht zuletzt wegen der Einführung des Euro zum dürfte die Attraktivität noch weiter steigen. Kohler stellt in seinem Beitrag den Standort Litauen dar und erläutert, weshalb das Land aus seiner Sicht viele Vorteile für Investoren bietet und über gute Bedingungen für weiteres wirtschaftliches Wachstum verfügt.
[i]Nationale Gruppenbesteuerung vs. Niederlassungsfreiheit Mit hat der EuGH gleich in drei verbundenen Fällen erneut über die Vereinbarkeit eines nationalen Gruppenbesteuerungssystems mit der Niederlassungsfreiheit entschieden. Im Fokus des Beitrags von Rehfeld steht vor allem die Entscheidung in der Rs. C-40/13, bei der es um die Gewährung der Gruppenbesteuerung zwischen Schwesterkapitalgesellschaften eines Konzerns geht, die über eine im Ausland ansässige Holdinggesellschaft ohne inländischen steuerlichen Anknüpfungspunkt verbunden sind. Das Urteil ist nach seiner Auffassung dogmatisch höchst fragwürdig. Aus deutscher Perspektive biete weder das geltende Recht der §§ 14 ff. KStG noch die bisher vorliegenden Vorschläge zur Reform der Gruppenbesteuerung einen genügenden Ansatz für die Umsetzung der Vorgabe des EuGH.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
IWB 16 / 2014 Seite 1
NWB KAAAE-71724