Verstoßen die Regelung des § 38 Abs. 5 und 6 KStG (i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008) und die damit herbeigeführte zwangsweise Besteuerung des EK 02 gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und gegen das Nettoprinzip? - Verstößt die Beschränkung des Optionsrechts i.S. des § 34 Abs. 16 KStG auf bestimmte Körperschaften gegen den Gleichheitsgrundsatz?
Hinweis: Das Verfahren wurde durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren ausgesetzt.
EK 02; Gleichheitsgrundsatz; Körperschaftsteuererhöhung; Nettoprinzip; Rückwirkung; Verfassungswidrigkeit