Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Reaktionsmöglichkeiten auf steigende Pensionsrückstellungen
Umsetzung noch in 2014 empfehlenswert
Alle Ihre Mandanten, die betriebliche Altersversorgung über Pensionszusagen durchführen, sehen sich in der heutigen Niedrigzinsphase wachsenden Belastungen durch ansteigende Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz ausgesetzt. Das macht diesen Durchführungsweg der betrieblichen Versorgung trotz der steuerlichen Vorteile äußerst unattraktiv. Bieten Sie hier Ihren Mandanten auf sein Unternehmen zugeschnittene Lösungen an. Dieser Beitrag informiert Sie über mögliche Alternativen.
I. Worin liegt der Kern des Problems?
Pensionsverpflichtungen werden in der Handelsbilanz durch Pensionsrückstellungen ausgewiesen, die seit 2010 in Höhe des „nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags“ anzusetzen sind (§ 253 Abs. 1 HGB). Dabei sind die Rückstellungen bei Verpflichtungen mit mehr als einem Jahr Restlaufzeit abzuzinsen. Die Abzinsung erfolgt in der Regel zum durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Verpflichtung (§ 253 Abs. 2 HGB). Und dieser Marktzins schmilzt nun seit Jahren dahin, was zwangsläufig zu einem immer höheren Rückstellungsbetrag führt.
Diese Zinsentwicklung wird sich in naher Zukunf...