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Das neue Rentenpaket
Seit dem ist das Rentenpaket in Kraft. Daraus ergeben sich vier konkrete Änderungen bei der Rente:
die abschlagsfreie Rente ab 63,
die Mütterrente,
die verbesserte Erwerbsminderungsrente und
die Erhöhung des Reha-Budgets.
Diese Leistungen kommen allein im ersten Jahr rund 10 Mio. Menschen zugute – vor allem denjenigen, die besondere Anstrengungen geleistet haben: den Menschen, die lange gearbeitet S. 261haben, Müttern und Vätern sowie erwerbstätigen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die wesentlichen Änderungen in einer kompakten, 6-seitigen Broschüre zusammengefasst: http://bit.ly/1pEFfHR. Ausführliche Infos finden Sie auch unter www.rentenpaket.de.