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Unwirksame Vergütungsvereinbarung – BGH gibt seine Rechtsauffassung auf
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-71583Der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass eine Vergütungsvereinbarung, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 oder gegen die Voraussetzungen für den Abschluss eines Erfolgshonorars nach § 4a Abs. 1 und Abs. 2 RVG verstößt, wirksam ist; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur gesetzlichen Gebühr verlangt werden ( NWB BAAAE-69252). Diese Änderung der Rechtsprechung hat weitreichende Konsequenzen, die zum Teil noch nicht abzusehen sind. Die Vorinstanz hatte die Vereinbarung als nichtig angesehen, den Anwalt aber an der geringer vereinbarten Vergütung nach Treu und Glauben festgehalten (). Dies hat der BGH im Ergebnis bestätigt, jedoch darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung nicht nichtig, sondern nur teilnichtig sei, und ist auch auf Vergütungsvereinbarungen unterhalb der gesetzlichen Regelung eingegangen. Ist die gesetzliche Gebühr höher, kann nach Auffassung des BGH in diesen Fällen nur die vereinbarte Gebühr verlangt werden.
Ausführlicher Beitrag s..
Geltungserhaltende Reduktion
[i]TeilunwirksamkeitDer BGH hat entschieden, dass ein Verstoß gegen d...