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Leistungsaustausch zwischen gemeinnützigen Körperschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-71589 Gemeinnützige Körperschaften sehen sich verstärkt dem zunehmenden Wettbewerbsdruck seitens der Privatwirtschaft und dem damit verbundenen Kosten- und Restrukturierungsdruck ausgesetzt. Viele begegnen diesem, indem einzelne steuerbegünstigte Zweckbetriebe und nicht begünstigte Dienstleistungen betreffend die Aufgaben der zentralen Verwaltung gebündelt und ggf. in eigenständige gemeinnützige Tochtergesellschaften ausgegliedert werden, um so Synergien auszuschöpfen und Effizienzen zu steigern.
Ausführlicher Beitrag s..
Partielle Steuerpflicht gemeinnütziger Körperschaften
[i]Fehlende Gewinnerzielungsabsicht begründet ...Steuerbegünstigte Körperschaften sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG persönlich von der Körperschaftsteuer befreit; die Befreiung umfasst den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung und die steuerbegünstigten Zweckbetriebe. Dagegen sind steuerbegünstigte Körperschaften im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe persönlich steuerpflichtig, soweit in diesem Rahmen zugleich eine sachliche Körperschaftsteuerpflicht begründet wird. Die sachliche Steuerpflicht setzt unter Berücksichtigung der körperschaft- wie einkommensteuerrechtlichen Einkommensermittlungsvorschriften im Ergeb...