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Steuerberater als Konfliktlöser – Klartext sprechen in der Mediation
Der Weg zu einer erfolgreichen Abschlussvereinbarung
[i]Zum Verordnungsentwurf für die Aus- und Weiterbildung Leuchtenberg, NWB 17/2014 S. 1269 Am ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten (BGBl 2012 I S. 1577). Das Gesetz wird als „Steilvorlage für die Anwaltschaft“ gesehen (Plassmann, BRAK-Mitteilungen 5/2012 S. 194), was für die Steuerberater gleichermaßen gilt, zumal Dauermandate in der Steuerberatung auch regelmäßige Beratung erfordern, gerade wenn es gilt, Konflikte anderer zu lösen. Steuerberater bringen aus vielen Situationen als Konfliktmanager Erfahrungen ein, die sie attraktiv für die Lösung problembehafteter Fallkonstellationen neuer Mandate macht. [i]Zur Mediation in Erbangelegenheiten Kober, NWB 51/2012 S. 4168Die Mediation gehört zu der mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 Nr. 2, 3 StBerG). Der Deutsche Steuerberaterverband hat hierzu sein Konzept „Fachberater/-in für Mediation (DStV e. V.)“ entwickelt. Anders als in Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren entscheidet nicht der Mediator in der Sache, sondern die Parteien entwickeln selbst am Ende einer erfolgreichen Mediation eine Vereinbarung mit dem Ziel, Rechtsfrieden zu schaffen. Ungeeignet ist die Mediation bei Musterverfahren, in denen eine Gerichtsentscheidung unumgänglich ist. Idealerweise beschreiten die Medianden mit dem Mediator den Weg durch ein V...