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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 24 | Außergewöhnliche Belastungen: Am Ende eines Jahres gezahlte Unterhaltsleistungen

Nach der Rechtsprechung des BFH können im Kalenderjahr geleistete Zahlungen, sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Kalenderjahrs der Zahlung – aber auch des folgenden Jahres – nicht im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden. Das FG Nürnberg hält dies für falsch. Im Revisionsverfahren hat der BFH nun Gelegenheit, seine Auffassung zu überprüfen.

Die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland ist einer dieser Dauerbrenner, die uns in der Praxis schon seit vielen Jahren beschäftigen. Jetzt sind hierzu zwei wichtige Rechtsfragen beim VI. Senat des Bundesfinanzhofs neu anhängig. Der ist nämlich nicht nur für die Lohnsteuer, sondern auch für die außergewöhnlichen Belastungen zuständig.

Das Finanzgericht Nürnberg hatte in erster Instanz über folgenden Fall zu entscheiden: Ein gebürtiger Indonesier mit deutschem Pass besuchte jedes Jahr zu Weihnachten seine Eltern in Indonesien. Diese verfügten über kein Vermögen und kein nennenswertes Einkommen. Sie waren daher auf seine Unterstützung angewiesen. Der Diplom-Ingenieur brachte bei sein...

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