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Track 26 | Berufsrecht: Beratung durch ausländische Steuerberatungsgesellschaften
Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufgrund der unionsrechtlich gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit vom Ausland aus Steuererklärungen für nach deutschem Recht steuerpflichtige Personen erstellen und an die Steuerbehörden übermitteln darf. Diese Berechtigung besteht nach deutschem Berufsrecht regelmäßig nicht.
Über Vorlagen des Bundesfinanzhofs an den EuGH zur Umsatzsteuer haben wir schon häufig berichtet. Ein aktuelles Vorabentscheidungsersuchen des II. Senats ist hingegen eine Premiere. Es betrifft eine berufsrechtliche Frage.
Konkret geht es um ausländische Steuerberatungsgesellschaften mit einer Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt: Dürfen diese aufgrund der unionsrechtlich gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit vom Ausland aus Steuererklärungen für nach deutschem Recht steuerpflichtige Personen erstellen und an die Steuerbehörden übermitteln?
Ausländische Steuerberatungsgesellschaften sind regelmäßig nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt. Nach dem...