Übernahme einer durch eine Bürgschaft
der Gesellschafter-Geschäftsführerin gesicherten Darlehensverbindlichkeit
als vGA - Risikoentgelt als Entgelt für Schulden i. S. des § 8 Abs.
1a GewStG
Leitsatz
1. Die Übernahme einer durch
eine Bürgschaft der Gesellschafter-Geschäftsführerin gesicherten
Darlehensverbindlichkeit stellt keine vGA dar, wenn das eigenbetriebliche
Interesse der Gesellschaft das auslösende Moment für die Zahlung
war.
2. Ein Risikoentgelt, das zur
Abgeltung eines erhöhten Finanzierungsrisikos gezahlt wird, unterfällt
der Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Abs. 1 Buchst. a) GewStG.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2014 S. 297 Nr. 10 PAAAE-71235
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 19.06.2014 - 3 K 74/13
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