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FG Münster Urteil v. - 1 K 3696/12 E EFG 2014 S. 1571 Nr. 18

Gesetze: EStG § 33 Abs 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 9, EStG

Sonderausgaben/Außergewöhnliche Belastungen

Schulwegkosten und Fahrtkosten zum Fußballtraining in einer Sportförderschule keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

1) Schulwegkosten zu einer in Nordrhein-Westfalen einmaligen Sportförderschule in Form einer staatlichen Gesamtschule unterfallen nicht dem Schulgeldabzug als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG.

2) Schulwegkosten erfüllen ebensowenig die Voraussetzung eines Abzugs als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 Abs. 2 EStG, weil sie typische Aufwendungen der Lebensführung sind, die durch den Grund- und Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld abgegolten sind.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1571 Nr. 18
JAAAE-71211

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FG Münster, Urteil v. 15.04.2014 - 1 K 3696/12 E

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