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FG Münster Urteil v. - 1 K 2795/13 E EFG 2014 S. 1579 Nr. 18

Gesetze: EStG § 19 Abs 1, EStG

Arbeitnehmer

Ausgleichszahlungen für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit kein Schadensersatz, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn

Leitsatz

Eine Ausgleichszahlung, die vom Arbeitgeber für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit eines Feuerwehrbeamten anstelle von Freizeitausgleich gezahlt wird, ist kein steuerfreier Schadensersatz, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1579 Nr. 18
EStB 2015 S. 63 Nr. 2
ZAAAE-71210

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FG Münster, Urteil v. 31.03.2014 - 1 K 2795/13 E

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