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Kirchensteuer | Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer
Nach den neuen Regelungen in § 51a Abs. 2c bis e und Abs. 6 EStG sind Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete ab dem verpflichtet, in einem automationsunterstützten Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Um zu ermitteln, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht, hat der Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KISTAM) für alle Kunden, Gesellschafter oder Mitglieder abzufragen. Das Kirchensteuerabzugsmerkmal ist ein sechsstelliger Schlüssel, in dem die Religionszugehörigkeit, der zugehörige Steuersatz und das Gebiet der Religionsgemeinschaft abgebildet werden.
Das Verfahren gilt für alle Kapitalerträge, die dem Kirchensteuerpflichtigen nach dem zu fließen. Im Vorfeld wi...