5 vor Steuerrecht
2. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VII. Andere Unternehmenssteuern
1. Lohnsteuer
1.1 Rechtsgrundlagen
586 [i]Anrechnung der LSt auf die EStDie Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, die nach § 38 Abs. 1 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erhoben wird. Wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt, wird die einbehaltene Lohnsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG) – sie ist somit eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
[i]LStDV / LStR / LStHDie Normen für den Steuerabzug vom Arbeitslohn finden sich in den §§ 38 bis 42f EStG sowie in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Darüber hinaus enthalten die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) und die Lohnsteuer-Hinweise (LStH) die entsprechenden Verwaltungsgrundsätze.
1.2 Begriff des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
587 [i]ArbeitnehmerEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden von Arbeitnehmern bezogen. In § 19 EStG findet sich jedoch keine Definition des Begriffs „Arbeitnehmer“. Diese ist § 1 Abs. 1 LStDV zu entnehmen. Arbeitnehmer ist hiernach, wer
aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis Einnahmen erzielt (Angestellte, Arbeiter, Beamte usw.);
aus einem früheren Dienstverhältnis Einnahmen erzielt (z. B. Werksrenten und Beamtenpensionen);
als Rechtsnachfolger aus einem früheren Dienstverhältnis Einnahmen erzielt (z. B. Beamtenwitwen und -waisen).
588 [i]DienstverhältnisEntscheidendes Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft ist das Vorliegen eines Dienstve...