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FG München 20.3.2014 5 K 3011/12, NWB 34/2014 S. 2530

Einkommensteuer | Mangelnde Fähigkeit eines erwachsenen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt

Das entschieden, dass der fehlende Nachweis der Behinderung und der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zulasten des Kindergeldberechtigten geht. Die Entscheidung, ob eine Behinderung für die mangelnde Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem Umfang mitursächlich ist, hat die Familienkasse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu treffen.

Anmerkung:

Im Streitfall hatte die Familienkasse gem. § 70 Abs. 2 EStG die Festsetzung des Kindergelds aufgehoben, weil das behinderte Kind (seelische Krankheit – GdB 50) in der Lage sei, eine arbeitslosenversicherungspflichtige, mindestens 15 Wochenstunden umfassende Beschäftigung unter den ü...

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