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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 7 VE 15/11

Gesetze: AntiDHG § 3; SGB X § 48; SGG § 101 Abs. 1; SGB X § 48 Abs. 3; BVG § 30 Abs. 16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Finanzielle Hilfe in Form einer monatlichen Rente nach § 3 Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG) kann gemäß § 48 SGB X im Falle einer wesentlichen Änderung (hier: Ausheilung einer chronischen Hepatitis C nach Interferon-Behandlung) mit Wirkung für die Zukunft entzogen werden.

2. Ein gerichtlicher Vergleich, wonach einer Berechtigten eine monatliche Rente nach § 3 AntiDHG auch weiterhin, aber ohne künftige Rentenanpassungen, zustehen soll, steht einer späteren Anwendung von § 48 SGB X nicht entgegen, sofern dessen Auslegung ergibt, dass die Prozessbeteiligten keine endgültige Regelung ohne jede Nachprüfung auch bei wesentlichen Änderungen treffen wollten (vgl BSG, Urt v , B 4 AS 17/13 R, juris).

Fundstelle(n):
QAAAE-71064

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 19.02.2014 - L 7 VE 15/11

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