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Änderung der IDW-Verlautbarung zur Einholung von Bestätigungen Dritter
Darstellung der wesentlichen Neuerungen des IDW EPS 302 n. F.
Bei der Durchführung von Prüfungen sind nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung bei unternehmensexternen Dritten rechnungslegungs- und prüfungsrelevante Informationen anzufordern, da schriftlichen Auskünften externer Quellen i. d. R. ein höherer Verlässlichkeitsgrad beigemessen wird als unternehmensintern erstellten Informationen. Somit stellen Bestätigungen Dritter eine wichtige Form von Prüfungsnachweisen dar, auf die der Wirtschaftsprüfer sein Prüfungsurteil stützt. Das IDW hat am im IDW PS 302 „Bestätigungen Dritter“ die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer dargelegt, wie Bestätigungsanfragen sachgerecht zu planen, durchzuführen und auszuwerten sind, damit die Bestätigungen Dritter ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise liefern. Mit den am und veröffentlichten Entwürfen (IDW EPS 302 n. F.) sind umfangreiche Änderungen verbunden, die für die Prüfungspraxis von großer Bedeutung sind.
Keller, Arbeitshilfe, Einholung von Bestätigungen Dritter bei der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses NWB HAAAC-49735
Der IDW EPS 302 n. F. modernisiert die Grundsätze für externe Bestätigungsanfragen, die in bestimmten Prüffel...