Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Vorlagebeschluss zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
Nun bringt sich auch der XI. Senat des BFH in der Frage des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Gebäuden ein: Er ruft den EuGH an. Anders als der V. Senat möchte der XI. Senat weg von einer Aufteilung der Vorsteuer nach dem Umsatz- bzw. Flächenschlüssel hin zu einer möglichst weitgehenden Zuordnung der Vorsteuern zu den einzelnen Gebäudeteilen.
Nach [i]Zuordnung der Vorsteuern zu den Gebäudeteilen dem XI. Senat soll die Vorsteuer aus den Herstellungs- oder Anschaffungskosten möglichst den einzelnen Gebäudeteilen zugeordnet werden. Soweit danach die Vorsteuer auf den umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudeteil entfällt, ist sie abziehbar; soweit sie hingegen den umsatzsteuerfrei vermieteten Gebäudeteilen zuzuordnen ist, ist sie nach § 15 Abs. 2 UStG nicht abziehbar. Eine Vorsteueraufteilung scheidet insoweit [i]Vorsteueraufteilung nur hinsichtlich der gemischt genutzten Flächen also aus. Zu einer Vor...