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BBK Nr. 16 vom Seite 769

Gängigkeitsabschläge und ähnliche Abschreibungen auf das Vorratsvermögen in der Steuerbilanz

Teilwertermittlung mit Fallbeispielen

Rüdiger Happe

[i]infoCenter, Vorratsvermögen (HGB, EStG, IFRS) NWB LAAAB-14463; Inventur und Inventar (HGB, EStG) NWB BAAAB-73651Die Bewertung des Vorratsvermögens in der Steuerbilanz ist ein (un)beliebtes Thema zwischen Betriebsprüfung und Unternehmen bzw. deren Beratern. Bei der Diskussion wird vielfach der Bewertungsgrundsatz vergessen, dass das vorhandene Wirtschaftsgut bis zum Nachweis des Gegenteils als vollwertig anzusehen ist. Im Beitrag wird auf das Vorliegen solcher Tatbestände eingegangen; anhand von Beispielen werden Berechnungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Wesen von Gängigkeitsabschlägen

[i]Vorsichtsprinzip Bei der handelsrechtlichen Bewertung des Vorratsvermögens mindern viele Unternehmen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um pauschale Abschläge. Hierdurch werden zukünftig noch anfallende Kosten, wie z. B. Zinsen für die Kapitalbindung, Lagerkosten oder die Risiken einer beschränkten wirtschaftlichen Verwertbarkeit, berücksichtigt. Zu begründen ist dieses Bewertungsvorgehen mit dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip.

[i]Pauschales Bewertungsverfahren Der Abschreibungsbedarf wird dabei vergangenheitsorientiert abgeleitet aus dem Zeitpunkt der letzten Lagerbewegung oder zukunftsorientiert aus dem Zeitraum, für den ein Bestand noch ausreichen wird (sog. Lagerr...

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