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IWB Nr. 15 vom Seite 567

Steuerrechtliche Ansässigkeit in Großbritannien

Neuordnung der Anknüpfungsmerkmale zum Vereinigten Königreich

Tim Gerstenberg

Mit Wirkung zum hat der britische Gesetzgeber die steuerrechtlichen Kriterien zur Bestimmung der Ansässigkeit neu geordnet. Die bisher ausschließlich auf teilweise sehr altem Fallrecht basierenden Tatbestandsmerkmale sollten somit erstmalig auf eine einzelgesetzliche Grundlage gestützt werden, die laut Gesetzesbegründung eine einfache, transparente und objektive Anwendung ermöglichen und gleichzeitig Steuerausfälle durch missbräuchliche Gestaltungen verhindern soll. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Grundzüge dieser Neuregelung auf.

I. Einführung

Die [i]HMRC, Erläuterungen zum Sitz von Gesellschaften (Englisch) unter http://bit.ly/1nAuiHv Frage der steuerrechtlichen Ansässigkeit natürlicher Personen ist im Vereinigten Königreich dadurch gekennzeichnet, dass zu ihrer Beurteilung keine einzelgesetzliche Grundlage, sondern nur durch Fallrecht (case law) entwickelte Grundsätze herangezogen werden können (zur Ansässigkeit von juristischen Personen vgl. House of Lords, Urteil vom - De Beers Consolidated Mines Ltd vs. Howe, [1906] AC 455, 458; Sicht des HMRC, International Tax Handbook (ITH), S. 300 ff.; aus rechtsvergleichender Perspektive Metzler/Stieglitz, SWI 2004 S. 456 f.).

[i]Rechtssicherheit durch eine umfassende Regelung fehlte bislangEinzig in Sec. 829 Income Tax Act 2007 si...

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