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FG Köln 25.2.2014 8 K 2555/11, IWB 15/2014 S. 554

FG Köln | Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nach dem DBA Italien ab Freistellung von der Arbeit

(1) Die unwiderrufliche Freistellung eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen von der Arbeitsverpflichtung bei fortbestehendem Dienstvertrag mit einem in Italien ansässigen Arbeitgeber steht der Annahme entgegen, dass der Freigestellte i. S. des Art. 15 Abs. 1 DBA Italien seine Tätigkeit weiterhin „im anderen Vertragsstaat (hier also in Italien) ausübt.“ Das gegenteilige Ergebnis lässt sich weder aus den Grundsätzen zur Beurteilung von passiven Tätigkeiten in Form eines „Sich-zur-Verfügung-Haltens“ noch aus dem Besteuerungsrecht bei Karenzverpflichtungen noch aus der Rechtsprechung zur S. 555 [i]Keine Berücksichtigung der Abkommenspraxis des einen Vertragsstaates mit Drittstaaten Besteuerung der während der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sog. Blockmodell bezogenen Vergütungen herleiten. (2) Der Grundsatz der Entscheidungsharmonie gebietet es ledig...

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