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Ermäßigter Steuersatz auf Eintrittsgelder für eine Feuerwerksveranstaltung
, veröffentlicht am 30. 7. 2014
Der BFH hat zur Steuerermäßigung bzgl. der Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG entschieden.
A. Leitsatz
Eintrittsgelder für einen Feuerwerkswettbewerb, bei dem verschiedene Teams mit „Pflicht-“ und „Kürteilen“ eine Vielzahl von Feuerwerken in kreativen Kombinationen mit Farb- und Klangelementen vorführen, können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen.
B. Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) veranstaltet jährlich seit 2006 in „L“ den internationalen Feuerwerkswettbewerb „X“. Dabei treten verschiedene Teams an, die Feuerwerksdarbietungen erbringen. Diese Vorführungen setzen sich jeweils aus einem „Pflicht-“ und einem „Kürteil“ zusammen. Der "Pflichtteil" besteht aus einem 1,5-minütigen Feuerwerk ohne Musikunterlegung, aber mit Farbvorgabe, sowie aus einem ca. 4 Minuten andauernden Feuerwerk mit einer für alle Teams geltenden Musikvorgabe. Die „Kür“ umfasst jeweils ein 10-minütiges Feuerwerk zu einem selbst gewählten Musikstück. Die Musikbegleitung erfolgt durch das Abspielen von Tonträgern. B...