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Unterbringung und Verpflegung von Erntehelfern durch Landwirte
Bei der Unterbringung und Verpflegung von Erntehelfern durch Landwirte stellen sich vielfältige umsatzsteuerliche Fragen, die das Hessische Finanzgericht mit dem o. g. Urteil beantwortet hat. Sollte die zugelassene Revision eingelegt werden, wird sich der BFH nach seinem Urteil vom - V R 7/13, ein weiteres Mal mit dieser Thematik befassen können. Bei der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG (Pauschalierung) ist zu beachten, dass der Wortlaut der Vorschrift bei der Rechtsfindung wenig hilfreich ist, da die Vorschrift richtlinienkonform abweichend vom eigentlichen Wortlaut auszulegen ist.
A. Sachverhalt
Der Landwirt beherbergte in den Streitjahren 2005 bis 2007 in Wohncontainern und festen Unterkünften bis zu 150 Erntehelfer für die Spargelernte und gewährte ihnen auch Verpflegung. Hierfür behielt der Landwirt von dem Arbeitslohn der Erntehelfer ein Entgelt in Höhe der jeweiligen Sätze der Sachbezugsverordnung bzw. in einem Streitjahr der Sozialversicherungsentgeltverordnung ein. Diese entgeltliche Gewährung von Unterkunft und Verpflegung war in den Arbeitsverträgen nicht geregelt. Die beabsichtigte Dauer der Unterbringung überschritt nicht den Zeitraum von sechs Monaten. In Zeiten außer...