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Die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners aus der Insolvenzmasse
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-70725 Für einen selbständig tätigen Schuldner bedeutet die Insolvenzantragstellung keineswegs zwangsläufig das Ende der unternehmerischen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb im (vorläufigen) Insolvenzverfahren gemeinsam mit dem Schuldner mit dem Ziel fortführen, eine Sanierungslösung zu finden (Insolvenzplan oder übertragende Sanierung). Liegen die Voraussetzungen für die Betriebsfortführung im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht vor, gibt der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Schuldners regelmäßig aus der Insolvenzmasse frei (§ 35 Abs. 2 InsO). Gegenstand und Rechtsfolgen der Freigabeerklärung sind umstritten.
Ausführlicher Beitrag s..
Betriebsfortführung oder Freigabe
[i]Positiv- oder Negativerklärung Führt der Insolvenzverwalter das schuldnerische Unternehmen gemeinsam mit dem Schuldner fort, stehen die Überschüsse aus der Betriebsfortführung zugunsten der freien Masse zur Verfügung. Der Insolvenzverwalter muss zeitnah nach Verfahrenseröffnung gegenüber dem Schuldner erklären, ob Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahr...