Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen unzureichender Mitwirkung bei einer Außenprüfung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Das Entschließungsermessen wird fehlerhaft ausgeübt, wenn ausgehend von einer Vorprägung des Ermessens jede Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 200 Abs. 1 AO) – unabhängig davon, ob den Steuerpflichtigen ein Schuldvorwurf trifft – grds. zur Festsetzung eines Verzögerungsgelds führt (Anschluss an , BStBl 2013 II S. 266). (2) Eine Vorprägung des Entschließungsermessens im Sinne einer Ermessensreduzierung auf Null ist auch dann zu verneinen, wenn ausreichende Gründe für eine entschuldbare Fristversäumnis weder vorgetragen noch festgestellt werden. (3) Bei der Ausübung des Entschließungsermessens ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, der sich gegen die Prüfungsanordnung und die Aufforderung...