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Honorar-Anlageberatung: Neue Regeln ab 1. 8. 2014
[i]BaFin, Pressemitteilung vom 1. 7. 2014 Bisher war die Honorar-Anlageberatung nicht gesondert reguliert. Das Honoraranlageberatungsgesetz fügt den Begriff nun – zusätzlich zur herkömmlichen Anlageberatung – in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ein. Für Honorar-Anlageberatung gelten künftig Anforderungen, die über die der herkömmlichen Anlageberatung hinausgehen. Ziel der Neuregelung ist es, mehr Transparenz über die Vergütung der Anlageberatung zu schaffen. Es soll klar erkennbar sein, wer für die Beratung zahlt, damit der Kunde bewusst zwischen der provisionsgestützten Anlageberatung und der nicht provisionsgestützten Honorar-Anlageberatung wählen kann.