Herstellung und Verlegung von Erdwärmesonden kein verarbeitendes Gewerbe
Klassifikation der Wirtschaftszweige grundsätzlich maßgeblich
Leitsatz
1. Mit der Herstellung bzw. Verlegung von Erdwärmesonden, d. h. mit dem Abtäufen von Bohrlöchern, der Installation von Erdwärmesonden
und Verteilerschächten aus Polyethylenrohr, der Befüllung dieser Rohre mit Sole, dem Anschluss an das Verteilersystem und
der Verschließung der Bohrlöcher mit Verpressmaterial auf Zementbasis, wird keine Tätigkeit im Bereich des investitionsrechtlich
begünstigten verarbeitenden Gewerbes, sondern im Bereich des Baugewerbes ausgeübt.
2. Der Begriff des verarbeitenden Gewerbes wird im Investitionszulagenrecht nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden
Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts bestimmt, soweit sie nicht zu einem „offensichtlich falschen”
Ergebnis führt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2015 S. 11 Nr. 5 DStRE 2015 S. 484 Nr. 8 EFG 2014 S. 1502 Nr. 17 TAAAE-70561
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