Außerstandesein eines über 18-jährigen Kind sich selbst zu unterhalten wegen körperlicher
geistiger und seelischer Behinderung
Leitsatz
1. Der fehlende Nachweis der Behinderung und der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt geht nach den Regeln der objektiven Beweislast
(Feststellungslast) zu Lasten des Kindergeldberechtigten.
2. Die Entscheidung, ob eine Behinderung für die mangelnde Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem
Umfang mitursächlich ist, hat die Familienkasse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu treffen.
Tatbestand
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 34/2014 S. 2530 XAAAE-70525
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