Kindergeld, Schulbesuch minderjähriger Kinder im Ausland (Tunesien)
Beibehaltung des Wohnsitzes des Kindes im Inland (neben dem ausländischen) hängt von verschiedenen Faktoren ab
Leitsatz
1. Im Einzelfall können auch zwei Wohnsitze nebeneinander bestehen, wenn nach den äußeren Umständen der Lebensmittelpunkt
zeitlich und örtlich zwei Wohnungen in verschiedenen Orten zuzuordnen ist und so zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse
gebildet worden sind.
2. Die Beibehaltung des Wohnsitzes der minderjährigen Kinder im Inland hängt nicht allein von der Dauer ihres Auslandsaufenthalts
zum Zweck des Schulbesuchs oder von deren Aufenthalten während der Schulferien im Inland ab. Vielmehr sind eine Vielzahl weiterer
maßgeblicher Faktoren zu berücksichtigen. Damit lässt sich hinsichtlich der Dauer des Auslandsaufenthalts keine allgemeingültige
maximale zeitliche Grenze festlegen.
3. Die seit der Einschulung nachhaltigen und langen Inlandsaufenthalte der Kinder von vier bis nahezu fünf Monaten im Jahr,
die über die Ferienzeit regelmäßig noch hinausgingen, deuten bereits auf die Beibehaltung der Bindung der Kinder an ihr Elternhaus
im Inland hin. Diese Aufenthalte hatten für die Kinder nicht nur Besuchscharakter. Denn sie kamen einem Aufenthalt mit Wohncharakter
gleich und bedeuteten zwischenzeitliches Wohnen. Hinzu kommt, dass die Kinder von ihren Eltern nicht bei den Großeltern, sondern
bei einer Gastfamilie in Tunesien untergebracht worden sind. Die Herkunft der Eltern mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften,
die gemeinsame Vorstellung der Eltern und deren Verwirklichung, beide Kinder im Hinblick auf beide Herkunftsländer der Eltern,
Deutschland und Tunesien, zu erziehen und auszurichten sowie die Mehrsprachigkeit der Kinder, insbesondere auch deren gute
Deutschkenntnisse, sind weitere Umstände, die für zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse der Kinder und damit für die Beibehaltung
des inländischen Wohnsitzes der Kinder im Inland sprechen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 37/2014 S. 2756 PIStB 2015 S. 2 Nr. 1 NAAAE-70524
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