1. Die Feststellungslast zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland als tatbestandliche Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch
liegt beim Kindergeldberechtigten.
2. Umstände dafür, dass den Inlandsaufenthalten seit Beginn des Studiums nicht nur Besuchscharakter zukam, hat der Kläger
trotz Aufforderung des Gerichts weder vorgetragen noch Nachweise dafür vorgelegt. Insoweit kann dahinstehen, ob die Wohnung
des Klägers überhaupt Räumlichkeiten aufweist, die noch für die Unterbringung von zwei erwachsenen Töchtern objektiv als ausreichend
zu werten sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IStR 2015 S. 179 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2014 S. 2756 DAAAE-70523
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