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Thüringer FG Urteil v. - 3 K 43/13 EFG 2014 S. 1401 Nr. 16

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AStG § 1EStG § 4 Abs. 4KStG § 8b Abs. 3KStG § 8 Abs. 1HGB § 253

Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit einer Geldbuße

Teilwertabschreibung wegen Ausfalls des einer ausländischen Tochtergesellschaft hingegebenen Darlehens

Fremdvergleich i. S. d. § 1 AStG a. F.

Leitsatz

1. Zinsenaufwand zur Finanzierung des gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG nicht abzugsfähigen Anteils eines kartellrechtlichen Bußgeldes sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

2. Eine Teilwertabschreibung kommt nur dann in Betracht, wenn eine dauernde Wertminderung i. S. d. § 6 EStG vorliegt.

3. Das einer ausländischen Tochtergesellschaft gewährte Darlehen – ob eigenkapitalersetzend oder nicht – ist als Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 AStG in der in den Veranlagungszeiträumen 2004 – 2006 geltenden Fassung anzusehen. Für die Frage, ob das Darlehen zu fremdvergleichskonformen Bedingungen gewährt wurde, ist auch die fehlende oder unzureichende Besicherung des Darlehens als Bedingung i. S. d. § 1 Abs. 1 AStG zu berücksichtigen (Anschluss an , Revision beim BFH, Az.: I R 23/13, vgl. BStBl I 2011, 277).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 44
DStRE 2015 S. 148 Nr. 3
EFG 2014 S. 1401 Nr. 16
Ubg 2015 S. 93 Nr. 2
OAAAE-70515

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Thüringer FG, Urteil v. 29.01.2014 - 3 K 43/13

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